Protokoll Mitgliederversammlung 2017

Protokoll der Mitgliederversammlung der Deutschen Gesellschaft für Prothetische Zahnmedizin und Biomaterialien e.V. auf der 66. Jahrestagung in Gießen am 19.05.2017 von 18.00 – 19.00 Uhr (PDF)

Anwesend waren 61 Mitglieder, 4 Vorstandsmitlieder

Die Präsidentin, Prof. Dr. M. Stiesch eröffnet die Mitgliederversammlung. Sie teilt mit, dass im Berichtszeitraum zwei bekannte Mitglieder der DGPro verstorben sind:

  • Prof. Dr. Klaus Lehmann (…14.05.2017), Direktor Zahnärztliche Propädeutik und Kiefer-Gesichts-Prothetik Marburg sowie Vorsitzender der DGZPW von 1998-2000 und Träger der Hans-van-Thiel-Medaille (2005).
  • Prof. Dr. Peter Ludwig (… 24.11.2016), Direktor Klinik für Zahnärztliche Prothetik der Universität Ulm.

Die Mitglieder erheben sich in ehrendem Gedenken an alle verstorbenen DGPro-Mitglieder, auch an diejenigen, die hier nicht persönlich erwähnt wurden.

TOP 1      Bestätigung der Tagesordnung

Gegen die Tagesordnung werden keine Einwände erhoben. Ebenso werden keine Ergänzungen zur Tagesordnung gewünscht.

TOP 2      Bestätigung des Protokolls der Mitgliederversammlung 2016

Gegen das Protokoll der Mitgliederversammlung 2016, welches von allen Mitgliedern im internen Bereich der Homepage heruntergeladen werden kann, werden keine Einwände erhoben oder Ergänzungen vorgeschlagen. Das Protokoll wird daher einstimmig angenommen.

TOP 3      Bericht der Präsidentin

Die DGPro blickt auf einen erfolgreichen Berichtszeitraum zurück:

Vom 15.09. bis 17.09.2016 fand die 65. Jahrestagung in Halle als Gemeinschaftstagung mit der European Prosthodontic Association (EPA) „How much technology for the elderly? Can there be low cost reliable prosthetic treatment ? Current developments in prosthodontic teaching“ (Tagungspräsident:Prof. Dr. Jürgen Setz) statt. Die DGPro dankt ihm für sein außerordentlich großes Engagement.

49. Symposium in Eisenach 26. und 27.01. 2017 gemeinsam mit der Mitteldeutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund-, und Kieferheilkunde und der Deutschen Gesellschaft für Alterszahnheilkunde

  •  Seniorenzahnmedizin
  • (Tagungsleiter: Prof. Dr. Ina Nitschke, Zürich und Prof. Dr. Helmut Stark, Bonn)
  • Prothetische Konzepte der Galvano-Teleskopprothetik
    (Tagungsleiter: Prof. Dr. Hans-Christoph Lauer, Frankfurt)
  • Implantatabutments
    (Tagungsleiter: Prof. Dr. Paul Weigl, beide Frankfurt)

Die DGPro dankt allen Referenten für spannende Vorträge und großes Engagement.

In einem festlichen Akt im Rahmen des Symposiums wurde die Van-Thiel-Medaille an Prof. Dr. Karl-Heinz Utz, Bonn, für seine Verdienste um das Fach der Zahnärztlichen Prothetik in Forschung, Lehre und Krankenversorgung verliehen.

Die Präsidentin dankt dem Vorsitzenden der Prüfungskommission, Prof. Dr. Helmut Stark, für die Durchführung von den Spezialistenprüfungen zum „Qualifiziert fortgebildeten Spezialisten für Zahnärztliche Prothetik“. Die Prüfung fand im Mai 2017 in Gießen mit 8 Spezialisten statt. Die Präsidentin gratuliert allen Teilnehmern zur bestandenen Prüfung. Die kommende Prüfung findet im März 2018 in Eisenach statt.

Seit Mai 2016 ist der Masterstudiengang Prothetik mit maßgeblicher Organisation durch die Universität Greifswald, mit dem 6. Immatrikulationsjahrgang gestartet. Der nächste Starttermin ist für den Juni 2017 geplant.

Auch das Gutachtercurriculum der DGPro, welches sich im fünften Durchgang befindet, wird weiter geführt. Es sind noch einige freie Plätze vorhanden. Interessenten sollten sich deshalb möglichst zeitnah registrieren lassen. Für den sechsten Durchgang können sich Interessierte anmelden und werden für die Terminvergabe auf die Warteliste genommen. 

Das Praxisnetzwerk Adhäsiv-Attachments der DGPro wurde von Prof. Dr. Matthias Kern (Klinik für Zahnärztliche Prothetik,  Propädeutik und Werkstoffkunde des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein) ins Leben gerufen  und ist bereits gut angelaufen.

Die DGPro hat sich an der Erstellung von mehreren Leitlinien beteiligt oder die Erstellung initiiert. Im Einzelnen handelt es sich um die Leitlinien

  • „Operative Weisheitszahnentfernung“
  • „Implantat-prothetische Versorgungskonzepte“
  • „Diagnostik und Management von Vorläuferläsionen des oralen Plattenepithelkarzinoms in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde“ (Prof. Wenz)
  • „Bruxismus - Diagnostik und Behandlung “ (Prof. P. Ottl)

Für die folgenden Leitlinien hat die DGPro ein Programm zur Förderung der Erstellung priorisierter Leitlinien aufgelegt. Dabei werden die Literaturstudie mit 5.000.- € und die Reisekosten zum Leitlinientreffen ebenfalls mit 5.000.- € unterstützt:

  • Prothetische Versorgung der verkürzten Zahnreihe (Antrag Prof. Luthardt, Ulm genehmigt)
  • Prothetische Versorgung der Einzelzahnlücke
  • Prothetische Versorgung des zahnlosen Unterkiefers
  • Prothetische Versorgung des zahnlosen Oberkiefers
  • Einbeziehung endodontisch behandelter Zähne in prothetischen Versorgungen

Der Vorstand der DGPro würde sich sehr darüber freuen, wenn Anträge zur Erstellung der genannten Leitlinien bei der Gesellschaft eingehen.

Der Vorstand bittet alle Mitglieder, ihre Profile in der Mitgliederdatenbank über die Homepage stets aktuell zu halten. Dies ist eine Grundlage für den Erhalt aller Rundschreiben, Newsletter, Tagungseinladungen sowie den Mitgliedsstatus, Spezialisierung.

TOP 4      Bericht des Sekretärs

Die finanzielle Situation der Gesellschaft kann als sehr gesund bezeichnet werden. Seit dem letzten Bericht vom September 2016 ist fast ein Jahr vergangen. Der Anfangsbestand der Kasse betrug zum Jahresbeginn 2017 268.227,86 €. Die Einnahmen bestanden aus Mitgliedsbeiträgen, Tagungsgebühren und Zinsen.

Der Blick in die Geschäftsbücher:

 

Gewinn- und Verlustrechnung

Hauptgründe

Vermögen

Rücklagen

2014

92.970

+61.084 (GBA)

304.437

289.540

2015

-65.444

-53.766 (IJP Quintessence)

-34.500 (Forschungsförderung)

238.993

230.978

Die Mitgliederentwicklung zeigt einen stetigen Zuwachs im Saldo von 100 Mitgliedern seit dem letzten Bericht in Halle 2016. Wir haben somit einen Stand (05/2017) von 1.595 Mitgliedern erreicht. Beitragspflichtig sind davon etwa 1.071 Mitglieder. Das Wachstum der Mitgliederzahlen erfolgt in erster Linie durch die Werbung bei den Studierenden auf den Jahrestagung und in Praxen, die Fortbildungsprogramme der DGPro, dem Spezialisten für Zahnärztliche Prothetik, dem Studiengang „Master of Science für Zahnmedizinische Prothetik“, dem Curriculum „Fortgebildeter Gutachter“ und den APW (Akademie für Praxis und Wissenschaft) Fortbildungsveranstaltungen. Die Fortführung dieser Fortbildungen ist daher weiterhin empfehlenswert.

Im Wesentlichen bestehen die Aufgabe des DGPro-Sekretariates in:

  • Mitgliederkorrespondenz
  • Bearbeitung von Anträgen auf DGPro Spezialisierung –Rezertifierzung?
  • Bearbeitung von Anfragen von Patienten auf der Suche nach fachspezifischen Zahnärzten
  • Abstimmung mit der DGZMK - Mitgliederwesen
  • Regelmäßige Kontrolle des Mitgliedsstatus (Studierende/Assistenten)
  • Anpassung der Mitgliedsbeiträge
  • Modernisierung und Digitalisierung der Buchführung

TOP 5      Bericht der Kassenprüferin

Die Kassenprüferin Frau Dr. Sabine Linsen (Bonn) hat die Buchführung geprüft und bestätigt eine übersichtliche und ordnungsgemäße Verbuchung der Belege, sowie eine angemessene Mittelverwendung.

TOP 6      Entlastung des Vorstands

Der Vorstand wird einstimmig entlastet

TOP 7      Neuwahl von Beiräten

Prof Edelhoff, München, wird in seiner Funktion als Beirat für Implantologie, Vollkeramische Systeme, CAD/CAM von der Mitgliederversammlung wieder gewählt.

TOP 8      Neuwahl eines Kassenprüfers/Kassenprüferin

Als neuer Kassenprüfer wird Herr PD Dr. Jan-Frederik Güth gewählt.

TOP 9      Ehrungen

Der Vorstand der DGPro schlägt vor Herrn Prof. Dr. Reiner Biffar für seine Verdienste für das Fach der Zahnärztlichen Prothetik die „Van-Thiel-Medaille“ zu verleihen. Er war Präsident der DGPro von 2004-2008.

Die Mitgliederversammlung beschließt mit einer Enthaltung, dem Vorschlag des Vorstandes zu folgen und Herrn Prof. Dr. Rainer Biffar mit der „Van-Thiel-Medaille“ zu ehren. Die Medaille soll in Eisenach in März 2018 überreicht werden.  

TOP 10    Satzungsänderungen

Der Vorstand hat in der Einladung zur Mitgliederversammlung von April 2017 auf die Anträge zur Satzungsänderung hingewiesen und die Änderungsvorschläge zusammen mit der Einladung zu Mitgliederversammlung fristgerecht versandt. Die Änderungsanträge (hier: farblich rot markiert) zur Satzung sind wie folgt:

a. Einführung einer Pastpräsidentenregelung 

§ 8 Organe der Gesellschaft

Die Organe der Gesellschaft sind: 

a. der Vorstand,
b. der Beirat und Beauftragte des Vorstands
c. die Mitgliederversammlung. 

§ 9 Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten und dem Generalsekretär, jeweils mit Stimmrecht, sowie dem Pastpräsidenten, als beratendes nicht stimmberechtigtes Mitglied.

Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Präsident, die Vizepräsidenten und der Generalsekretär. Der Präsident vertritt die Gesellschaft allein, die Vizepräsidenten vertreten die Gesellschaft gemeinsam mit dem Generalsekretär. Sie sollen von der Vertretung nur im Verhinderungsfall des Präsidenten Gebrauch machen.

Der Präsident, die Vizepräsidenten und der Generalsekretär werden einzeln in einer ordentlichen Versammlung in geheimer Abstimmung mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt. Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre. Die einmalige Wiederwahl des Präsidenten für eine zweite Amtsperiode ist möglich. Die mehrfache Wiederwahl der Vizepräsidenten und des Generalsekretärs ist möglich. Jedes Vorstandsmitglied bleibt bis zur wirksamen Wahl seines Nachfolgers im Amt. Nach dem Ausscheiden aus dem Präsidententamt fällt dem bisherigen Inhaber das Amt des Pastpräsidenten zu.

Der Vorstand hat in der Regel jährlich einmal eine wissenschaftliche Tagung einzuberufen und diese mit einer ordentlichen Mitgliederversammlung zu verbinden, sowie ein Expertensymposium durchzuführen.

Die Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Über die Beschlüsse hat der Generalsekretär eine Niederschrift anzufertigen. 

61 Zustimmungen

b. Einführung eines Beauftragten für Hochschulfragen 

§ 10 Beirat, Beauftragte des Vorstands 

Zur Beratung des Vorstands, zur Vertretung unterschiedlicher Schwerpunkte und Wahrnehmung bestimmter Aufgaben wird ein Beirat gewählt.

Der Beirat besteht aus bis zu 5 Mitgliedern, die mit einfacher Stimmenmehrheit von der Mitgliederversammlung für jeweils 2 Jahre gewählt werden (Bei der ersten Wahl des Beirates werden 2 Mitglieder für den Zeitraum von je 2 Jahren, 3 weitere Mitglieder für jeweils 1 Jahr gewählt.) Die mehrfache Wiederwahl der Beiratsmitglieder ist möglich. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Beiratsmitglieds erfolgt für die restliche Amtszeit eine Nachwahl. Jedes Beiratsmitglied bleibt bis zur wirksamen Wahl seines Nachfolgers im Amt.

Zur Beratung des Vorstands in Hochschulfragen und zur Sicherstellung der Kommunikation mit den betreffenden Fachgesellschaften wird ein Beauftragter für Hochschulfragen gewählt. Wahl und Amtsperiode folgen der Regelung für Beiräte.

Beiräte und Beauftragte werden vom Vorstand zu schriftlichen Stellungnahmen aufgefordert oder nehmen auf Einladung an Sitzungen, auch Vorstandssitzungen, teil. 

60 Zustimmungen, 1 Enthaltung

c. Anpassung der Benennung von Ämtern (Sekretär) 

§ 8 Organe der Gesellschaft

Die Organe der Gesellschaft sind:

d. der Vorstand,
e. der Beirat und Beauftragte des Vorstands
f. die Mitgliederversammlung. 

§ 9 Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten und dem Generalsekretär, jeweils mit Stimmrecht, sowie dem Pastpräsidenten, als beratendes nicht stimmberechtigtes Mitglied.

Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Präsident, die Vizepräsidenten und der Generalsekretär. Der Präsident vertritt die Gesellschaft allein, die Vizepräsidenten vertreten die Gesellschaft gemeinsam mit dem Generalsekretär. Sie sollen von der Vertretung nur im Verhinderungsfall des Präsidenten Gebrauch machen.

Der Präsident, die Vizepräsidenten und der Generalsekretär werden einzeln in einer ordentlichen Versammlung in geheimer Abstimmung mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt. Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre. Die einmalige Wiederwahl des Präsidenten für eine zweite Amtsperiode ist möglich. Die mehrfache Wiederwahl der Vizepräsidenten und des Generalsekretärs ist möglich. Jedes Vorstandsmitglied bleibt bis zur wirksamen Wahl seines Nachfolgers im Amt. Nach dem Ausscheiden aus dem Präsidententamt fällt dem bisherigen Inhaber das Amt des Pastpräsidenten zu. 

53 Zustimmungen, 1 Enthaltung, 7 Gegenstimmen 

d. Anpassung der Tätigkeitsdauer von Beiräten bei deren Ausscheiden 

…mehrfache Wiederwahl der Beiratsmitglieder ist möglich. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Beiratsmitglieds erfolgt für die
restliche Amtszeit eine Nachwahl. Jedes Beiratsmitglied bleibt bis zur wirksamen Wahl seines Nachfolgers im Amt.

Zur Beratung des Vorstands in Hochschulfragen und zur Sicherstellung der Kommunikation mit den betreffenden Fachgesellschaften wird ein Beauftragter für Hochschulfragen gewählt. Wahl und Amtsperiode folgen der Regelung für Beiräte.

Beiräte und Beauftragte werden vom Vorstand zu schriftlichen Stellungnahmen aufgefordert oder nehmen auf Einladung an Sitzungen, auch Vorstandssitzungen, teil.

§ 11 Mitgliederversammlung

Stimmberechtigt und wählbar sind alle ordentlichen Mitglieder, die ihren laufenden Beitrag entrichtet haben.

Alljährlich findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Die Tagesordnung wird mindestens vier Wochen vorher schriftlich bekannt gegeben. Bis zu zwei Wochen vor der Versammlung können beim Vorstand Anträge zur Erweiterung der Tagesordnung gestellt werden. Der Vorstand teilt diese Anträge interessierten Mitgliedern auf Anfrage mit. 

60 Zustimmungen, 1 Enthaltung 

Anträge zur Änderung weiterer Formulierungen liegen nicht vor. 

Alle Satzungsänderungen sind damit mit mehr als 2/3 der abgegebenen Stimmen angenommen worden. 

TOP 11    Festsetzung der Mitgliedsbeiträge

Ordentliches Mitglied

110 EUR

Assistenzzahnarzt/-ärztin

  50 EUR

Studierende/im Ruhestand

beitragsfrei

 Die Jahresbeiträge werden zum 01.01.2018 angepasst. Eine Unterscheidung nach Region entfällt zukünftig. 

TOP 12    Kommende Jahrestagungen

67. Jahrestagung der DGPro in Berlin: 3.-5. Mai 2018, Tagungspräsident Prof. Dr. Florian Beuer
68. Jahrestagung der DGPro in Rostock: 16.-19. Mai 2019, Tagungspräsident Prof. Dr. Peter Ottl
69. Jahrestagung der DGPro in Hamburg Mai/Juni 2020, Tagungspräsident Prof. Dr. Guido Heydecke
70. Jahrestagung der DGPro in Dresden 2021, Tagungspräsident Prof. Dr. Michael Walter
71. Jahrestagung der DGPro in Düsseldorf: 2022, Tagungspräsidentin Prof. Dr. Petra Gierthmühlen
72. Jahrestagung der DGPro in Würzburg 2023, Tagungspräsident Prof. Dr. Marc Schmitter
75. Jahrestagung der DGPro in Kiel 2026, Tagungspräsident Prof. Dr. Matthias Kern

TOP 13    Kommende Symposien

Symposium Eisenach: 2. bis 3.März 2018

  • Abnehmbarer Zahnersatz - konventionell oder digital? – PD Dr. D. Reißmann
  • Festsitzende Implantatprothetik – Prof. Dr. S. Wolfart

Beteiligung am Deutschen Zahnärztetag 9. bis 11.11.2017
Präparationstechnik in der prothetischen Zahnmedizin

  • Standardverfahren: „Präparationstechnik Kronen und Brücken – wieviel ist notwendig? M. Kern
  • Innovationen: „Adhäsive Präparationstechnik: Veneers, adhäsive Kauflächen, Adhäsivflügel – wie wenig ist möglich?“ - P. Gierthmühlen
  • Praxiskonzepte: „Ergonomische Präparations- und Abformkonzepte“ - B. Wöstmann 

Beteiligung am Bayerischen Landeszahnärztetag 26. bis 28.10.2017
„Prothetik ist mehr als Zahnersatz: Zähne – Kiefer – Gesicht“

  • „Die Zukunft der Prothetik – Prothetik der Zukunft
    M. Stiesch
  • Minimaler Aufwand maximaler Nutzen: die einflügelige Adhäsivbrücke und das mittige Zahnimplantat im zahnlosen Unterkiefer
    M. Kern
  • Stiftaufbauten – kurz oder lang, Glasfaser oder Keramik
    G.Heydecke
  • Prothetische Versorgung im Erosionsgebiss
    D. Edelhoff
  • Altersprothetik
    F. Müller
  • Bruxismus und Zahnersatz
    M. Schmitter
  • Implantatprothetik
    P. Kohorst
  • Digitale Abformung
    R. Luthardt