Einflügelige Adhäsivbrücken aus Vollkeramik

Eine häufige Mitgliederanfrage bis Mitte 2016 betraf die Kostenerstattung einflügeliger Adhäsivbrücken aus Vollkeramik. Hier finden Sie die Stellungnahme/Argumentationshilfe der DGPro.

Bezüglich der Fragestellung der einflügeligen Adhäsivbrücken im Frontzahnbereich hatte der gemeinsame Bundesausschuss (GBA) bis Mitte 2016 noch keine Bezuschussung durch die gesetzlichen Krankenkassen vorgesehen, obwohl dieses Therapiemittel seit Mitte der neunziger Jahre erfolgreich eingesetzt wird und deshalb im Jahre 2007 in der gemeinsamen Stellungnahme der DGZMK und DGPro wissenschaftlich anerkannt wurde. Seit dem Erscheinen der gemeinsamen Stellungnahme der DGZMK und DGPro im Jahre 2007 sind weitere wissenschaftliche Publikationen erschienen, die eine gute bis hervorragende klinische Bewährung von einflügeligen vollkeramischen Adhäsivbrücken nachweisen, die die Bewährung zweiflügeliger Adhäsivbrücken und sogar die Bewährung herkömmlicher Brücken mit Kronenankern übertrifft [1-5].

Dass die Anzahl der bisher publizierten klinischen Studien zu einflügeligen vollkeramischen Adhäsivbrücken gering ist, lässt sich recht einfach damit erklären, dass es bis 2016 kaum eine Möglichkeit zur Finanzierung derartiger Versorgungen gab. Aus industrieller Sicht erscheint diese Therapiemethode offensichtlich ökonomisch gesehen nicht vielversprechend genug, um klinische Studien hierzu in größeren Rahmen finanziell zu fördern. Aus wissenschaftlicher Sicht wurden zwar mehrere Förderungsanträge zu diesem Therapiemittel bei der deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) gestellt. Allerdings wurden diese von den wissenschaftlichen Gutachtern abgelehnt, unter anderem deshalb, weil Gutachter der Meinung waren, dass die wissenschaftliche Evidenz zur Überlegenheit der einflügeligen Adhäsivbrücken gegenüber den zweiflügeligen Adhäsivbrücken ausreichend belegt sei, so dass hierfür keine Forschungsgelder zur Verfügung gestellt werden sollten.

Aufgrund mehrerer Gutachten der DGPro  entschied der GBA im Februar 2016, dass einflügelige metallkeramische Adhäsivbrücken zum Ersatz von Schneidezähnen zum 1. Juli 2016 ebenso altersunabhängige Regelversorgung werden wie zweiflügelige metallkeramische Adhäsivbrücken zum Ersatz von Schneidezähnen. Einflügelige Adhäsivbrücken aus Vollkeramik werden damit zur gleichartigen Versorgung und können damit auch gesetzlich versicherten Patienten angeboten werden, ohne dass diese Ihren Festkostenzuschuss verlieren. Nähere Infos zur Abrechnung finden sich im Heft 1. Juli 2016 der Zahnärztlichen Mitteilungen [6].
Eine detaillierte Anleitung zum adäquaten klinischen Vorgehen bei einflügeligen vollkeramischen aber auch metallkeramischen Adhäsivbrücken liefert ein inzwischen in zweiter Auflage erschienenes Buch zu Adhäsivbrücken [7].
 
Literatur: