Forschungsförderung

Die DGPro kann wissenschaftliche Projekte aus dem Bereich der zahnmedizinischen Prothetik, der Biomaterialforschung und angrenzenden Forschungsfeldern im Umfang von bis zu 7.500 Euro fördern.

Hierzu können Projektleiter*innen einen Antrag auf Förderung eines konkreten Forschungsvorhabens stellen. Der Antrag soll in Anlehnung an die Sachbeihilfen der DFG formuliert werden, also die Kapitel Stand der themenbezogenen Forschung (incl. Literaturverzeichnis) und eigene Vorarbeiten“ sowie „Ziele und Arbeitsprogramm“ enthalten. Der Antrag sollte inklusive Lebenslauf maximal 10 Seiten Umfang aufweisen. Der Antrag ist in digitaler Form beim Vorstand der DGPro einzureichen. Die Anträge werden von mindestens 2 Gutachtern*innen in einem peer-review Verfahren geprüft. Der Vorstand entscheidet über die Förderung nach der Begutachtung in der Regel in einer Vorstandssitzung (2 mal jährlich). Bitte beachten Sie, dass die Projektleiter*innen/Antragsteller*innen Mitglieder in der DGPro sein müssen!

Als Deadline für die Einreichung von Anträgen werden jedes Jahr für die erste Jahreshälfte der 31. März sowie für die zweite Jahreshälfte der 30. September festgesetzt.

Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Kostenaufstellung insbesondere für externe zusätzliche Kosten (z.B. zahntechnische Laborkosten, Auftragsarbeiten) immer auch einen Kostenvoranschlag mit einreichen müssen!

Nach Abschluss des Projektes ist ein Bericht mit einem Mittelverwendungsnachweis einzureichen. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt an die jeweilige Drittmittelverwaltung der Institution, bei der der/die Antragsteller/in beschäftigt ist.

Bitte nutzen Sie zur Formulierung Ihres Antrags das hier hinterlegte Formular.

Ihren Antrag senden Sie bitte per e-mail an info@dgpro.de.