Wissenschaftspreis der DGPro

Wissenschaftspreis der DGPro

Der Wissenschaftspreis der DGPro ist sowohl Auszeichnung als auch Anerkennung für die beste wissenschaftliche Arbeit auf dem Gebiet der Prothetischen Zahnmedizin, die in dem der Mitgliederversammlung vorausgehenden Kalenderjahr in einem Fachjournal veröffentlicht wurde. Der Preis wird einmal jährlich vergeben. Der Preisträger erhält ein Preisgeld von 2.500,- Euro. Da allein Leistung und Bedeutung für die Prothetische Zahnmedizin entscheidend sind, können sich auch in Deutschland tätige ausländische Zahnärzte/innen sowie alle in der zahnärztlichen Forschung engagierten Wissenschaftler*innen beteiligen, wenn ihre Approbation der deutschen gleichwertig anerkannt ist bzw. sie über eine gleichwertige akademische Ausbildung verfügen und Mitglied der DGPro sind.

Die Arbeit kann von einem/r Autor*in oder einer Autor*innengruppe verfasst sein. Dem Antrag ist eine Erklärung beizufügen, dass die eingereichte Arbeit geistiges Eigentum des/der Einreicher*innen ist. Bei Autor*innengruppen sind die Anteile der einzelnen Autor*innen näher zu spezifizieren. Bei Autor*innengruppen muss ein/e Autor/in als verantwortliche Person benannt werden. Einmal eingereichte Arbeiten können nicht erneut eingereicht werden. Wird von einem/r Autor*in bei der Einreichung einer Arbeit gegen die Bestimmungen dieser Richtlinien verstoßen, so scheidet er/sie aus der Bewerbung aus. Letzter Abgabetermin ist der 31.01. des Folgejahres des Erscheinens der Arbeit (Ausnahme 2024, siehe unten).

Bitte senden Sie Ihre Arbeit im pdf-Format per E-Mail an den Generalsekretär der DGPro:

DGPro e.V.
Generalsekretär Dr. Dominik Kraus
Email: Dominik.Kraus@ukbonn.de

 

Der Wissenschaftspreis der DGPro wird 2024 erstmalig ausgeschrieben und soll im Rahmen der Jahrestagung in Leipzig (13.-15. Juni 2024) verliehen werden. Die Deadline für die Einreichung der vollständigen Unterlagen ist der 10. März 2024.

Die eingereichten Arbeiten werden gesammelt und einer unabhängigen Fachjury zugeleitet. Das Ergebnis der Beurteilung unterbreitet der Pastpräsident/die Pastpräsidentin als Vorsitzende/r der Fachjury dem Vorstand der DGPro. Nach Feststellung der Übereinstimmung mit den Richtlinien über die Vergabe des Preises entscheidet der Vorstand der DGPro über die Preisvergabe. Bei Autor*innengruppen geht der Preis an die gesamte Gruppe. Das mit dem Preis verbundene Preisgeld wird immer nur an eine verantwortliche Person ausgezahlt. Eine Aufteilung des Preisgeldes unter den einzelnen Autoren obliegt der verantwortlichen Person. Die Entscheidung ist endgültig, der Rechtsweg ausgeschlossen.

Spätestens Ende April des Jahres der Preisverleihung werden alle Autor*innen informiert (! für 2024 ist die Bekanntgabe für spätestens 10. Mai 2024 geplant!). Die DGPro hat das Vorrecht über die Preisvergabe zu berichten. Dieses erfolgt in der Regel frühestens in der Woche der Jahrestagung. Die Höhe des Preisgeldes wird vom Vorstand festgesetzt und auf der Homepage der DGPro bekannt gegeben. Sofern kein neuer Beschluss über die Höhe des Preisgeldes erfolgt, bleibt die im Vorjahr ausgeschriebene Summe bestehen. Voraussetzung für den Erhalt des Preises ist, dass der/die Preisträger*in die Ergebnisse seiner/ihrer Arbeit im Jahr der Verleihung auf der Jahrestagung in einem Kurzvortrag präsentiert. Die feierliche Preisverleihung wird im Rahmen der DGPro-Jahrestagungen stattfinden.