Fortgebildeter Gutachter

Über das Curriculum

Das Projekt wurde auf der Jahrestagung der DGZPW in Basel im Frühsommer 2006 von der Mitgliederversammlung verabschiedet. In 2007 wurde das Curriculum unter der Leitung von Herrn Prof. Dr. L. Figgener und dem Vorstand erarbeitet. 32 Kolleginnen und Kollegen haben die ersten beiden Kursserien abgeschlossen. Die Deutsche Zahnarztwoche berichtete über den Abschluss unter dem Titel Begeisterung der Teilnehmer mündet bei laufender Serie in kollegialen Abendsitzungen und einem Online-Forum.

2023 wurden die Richtlinien zum "Fortgebildeten/r Gutachter*in (DGPro)" aktualisiert und angepasst.

(Genehmigung der aktuellen Richtlinien durch die Mitgliederversammlung in Würzburg am 12.05.2023).

Präambel

Der Gutachter ist verpflichtet, sein Gutachten entsprechend dem Stand (zahn-)medizinisch-wissenschaftlicher Erkenntnisse und Fertigkeiten neutral, gewissenhaft und unparteiisch zu erstatten.
Diese absolute Pflicht wird von dem berufsrechtlichen Gebot kollegialen Verhaltens gegenüber anderen Berufsangehörigen nicht berührt und steht dazu ausdrücklich nicht im Widerspruch.
Sofern ein Sachverhalt auf Basis der verfügbaren Informationen nicht mit hinreichender Sicherheit bewertet bzw. Fragen nicht mit hinreichender Sicherheit beantwortet werden können, legt der Gutachter dies offen und begründet dies angemessen und nachvollziehbar.
Das Gutachtercurriculum der DGPro soll dem Gutachter Grundlagen verschaffen und ihm helfen, seine verantwortungsvolle Aufgabe zu erfüllen. Dabei handelt der Gutachter absolut und ausschließlich eigenverantwortlich.
Die DGPro hat weder die Zuständigkeit noch die Absicht, die Arbeit des Gutachters, auch wenn er das Curriculum durchlaufen hat, zu kontrollieren oder auch nur zu kommentieren.
Ebenso wenig kann sich die DGPro mit Meinungsverschiedenheiten zwischen Gutachtern oder sonstigen kontroversen Beteiligten befassen bzw. intervenieren.
Die Bezeichnung "Fortgebildete/r Gutachter/in (DGPro)" darf dort - und nur dort - eingesetzt werden, wo sie mit der gutachterlichen Tätigkeit in unmittelbarem Zusammenhang steht und somit gerechtfertigt ist. Die Bezeichnung "Fortgebildete/r Gutachter/in (DGPro)" darf nicht in einem werbenden Kontext benutzt werden.
Der Vorstand der DGPro behält sich vor, bei Verstößen die Bezeichnung "Fortgebildete/r Gutachter/in (DGPro)" abzuerkennen.
Absolventen des Curriculums "Fortgebildete/r Gutachter/in (DGPro)" erkennen die vorstehenden Grundsätze verbindlich an.

 

(Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in der Präambel auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.)

 

Richtlinien

Finden Sie hier die aktuell gültigen Richtlinien für die/den "Fortgebildete/n Gutachter*in (DGPro)"

Themen und Referenten*innen der Module

Die Themen und Referenten*innen der fünf Module finden Sie hier.

Teilnahme an der curriculären Fortbildung ohne Zertifizierung

Aufgrund verstärkter Nachfrage von Mitgliedern der DGPro, die nicht die Zulassungskriterien erfüllen, hat sich der Vorstand entschlossen, die Module 1 bis 4 als reine Fortbildungsmaßnahme zugänglich zu machen. Der Teilnehmer muss Mitglied der DGPro sein und erhält eine Fortbildungsbescheinigung, ist jedoch im Anschluss nicht berechtigt, das Prädikat „Fortgebildete/r Gutachter (DGPro)“ zu führen. Somit können sich auch interessierte Kollegen und Kolleginnen auf den Gebieten der rechtlichen und qualitätssichernden Aspekte der Prothetischen Zahnmedizin fortbilden, ohne zwingend privat- und/oder gerichtsgutachterlich tätig zu sein.

Termine in 2023-2025

Modul 1 am 08./09.12.2023 in Münster

Modul 2 am 19./20.01.2024 in Dresden

Modul 3 am 12./13.04.2024 in Münster

Modul 4 am 27./28.09.2024 in Bonn

Modul 5 (Prüfungskolloquium) am 10./11.01.2025 in Münster

Kosten

Die Teilnahmegebühr beträgt 600€,- € je Modul.

Für die Prüfung der zum Modul 5 vorzulegenden Gutachten und Patient*innendokumentationen fällt eine zusätzliche Prüfungsgebühr in Höhe von 150€,- € an.

Bitte beachten Sie, dass die Teilnahmen an den angegebenen Terminen für die Module verbindlich sind. Sollten Sie an einem Termin nicht teilnehmen können, wird ein Ersatztermin erst mit dem nächsten Durchlauf möglich sein und sich somit der erfolgreiche Abschluss des Curriculums deutlich verzögern.

Anmeldung

Bei Interesse wenden Sie sich bitte per eMail an den Generalsekretär.

Für eine verbindliche Anmeldung nutzen Sie bitte das Anmeldeformular und senden dieses bitte unter Vorlage eines
Nachweises über die fünfjährige zahnärztliche Tätigkeit
an die
Geschäftsstelle der DGPro
c/o Universitätsklinikum Bonn
Poliklinik für Zahnärztliche Prothetik
Dr. Dominik Kraus
Welschnonnenstr. 17
53111 Bonn

Die Deadline für eine verbindliche Anmeldung ist der 01.10.2023. Alle Informationen und Bedingungen zur Anmeldung entnehmen Sie bitte dem Anmeldeformular.

 

Erfolgreiche Teilnehmer des Curriculums

Hier finden Sie eine Übersicht über alle Fortgebildeten Gutachter der DGPro, die erfolgreich das Curriculum absolviert haben. Die DGPro weist darauf hin, dass die Gutachter ihre Tätigkeit eigenverantwortlich und nicht im Auftrag der DGPro ausüben.